Nach § 35 bzw. § 36 IfSG müssen wir als vollstationäre Wohngruppe in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen und unterliegen der infektionshygienischen
Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Wir richten uns dabei nach dem Rahmenhygieneplan des Niedersächsischen Landesgesundheitsamt NLGA.
Diese Webseite wurde mit Jimdo erstellt! Jetzt kostenlos registrieren auf https://de.jimdo.com