Es ist sinnvoll, die Schulungsinhalte an der DIN 10514 auszurichten. Sie ist keine gesetzliche Vorschrift, aber Hilfestellung zur Umsetzung einer guten GHP (Gute Herstellungs- und
Hygienepraxis).
Außerdem stellt sie eine Quasi-Rechtsvorschrift dar, die von den Behörden in Beanstandungsfällen als gewichtiges „Obergutachten“ in Fragen der Hygiene und Hygieneschulung herangezogen werden
kann.
Die Norm bezieht sich auf hygienischen Umgang mit Lebensmitteln am Arbeitsplatz. Sie ist allgemein für alle Branchen der Lebensmittelwirtschaft formuliert und gilt wieder ohne Ausnahme in Bezug
auf Art und Größe der Einrichtung sowie das Personal (Festangestellte, Teilzeitkräfte, Aushilfen, Saisonkräfte, Praktikant-en/-innen,…).
Einzige Ausnahme stellen auch hier wieder Mitarbeitende dar, die ausschließlich mit verpackten Lebensmitteln umgehen.
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