Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtend notwendig.
Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
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