Lebensmittel

Es geht hierbei um alle leicht verderblichen Lebensmittel, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen.

Vorsicht – Verwechslungsgefahr!

Gemeint sind hier nicht leicht verderbliche Lebensmittel nach Definition laut Lebensmittelinformationsverordnung LMIV, die anstelle eines Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum bedingen, sondern:

Die Definition eines „leicht verderblichen Lebensmittels“ nach der neuen LMHV lautet:

„Ein Lebensmittel, das in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderblich ist und dessen Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann.“

Diese Definition trifft auf eine große Zahl der Lebensmittel zu, die wir verarbeiten. Im Klartext heißt dies nämlich z. B. alle zu kühlenden Lebensmittel.