Aus dem Wissen über diese (mikro)biologischen Grundlagen ergeben sich weitere Grundsätze der GHP für den Umgang mit Lebensmitteln.
GHP steht für Gute Herstellungspraxis bzw. Gute Hygienepraxis, ein Regelwerk, das präventiv für Lebensmittelsicherheit sorgen soll. Die Grundsätze der GHP sind zurückzuführen auf die sogenannten
Codex-Alimentarius-Verhaltensregeln, internationale Lebensmittelstandards.
Für die Praxis lassen sich weitere Verhaltensregeln ableiten:
Hygiene-Hinweise – hier einige Beispiele:
→ Kühlschränke auf höchstens 7 - 8 °C einstellen, Tiefkühlgeräte auf -18° C, besser auf -20° C einstellen. Kühlschränke sachgerecht einräumen: Empfindliche Lebensmittel an die kälteste
Stelle!
→ Geflügel im Kühlschrank (oder in der Mikrowelle) auftauen. Stundenlanges Auftauen bei Zimmertemperatur gibt den Keimen ideale Lebensbedingungen.
→ Geschnetzeltes und Hackfleisch zügig verbrauchen oder tiefgefrieren. Beim Zerkleinern von Fleisch dringen die Keime sofort von der Oberfläche in die Hackmasse bzw. auf die kleinen Stücke vor.
Die Bedingungen zur Vermehrung sind dort ideal: nährstoffreich und feucht.
→ Schnell verderbliche Lebensmittel und fertig zubereitete Speisen sofort kühlen bzw. einfrieren. Bleibt das Mittagessen bei Zimmertemperatur bis zum Abend stehen, können die Keime so zahlreich
sein, dass eine Lebensmittelvergiftung droht. Tatsächlich ist dies eine der häufigsten Ursachen von Lebensmittelvergiftungen.
→ Gründliches Händewaschen reduziert die Anzahl der Keime an den Händen auf bis zu einem Tausendstel.
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