Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

 Lebensmittelhygieneschulungen sind für alle Personen zwingend vorgeschrieben, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Ausgenommen sind Personen mit entsprechender Berufs- oder wissenschaftlicher Ausbildung. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind:

  •  Verordnung EG 852/2004 über Lebensmittelhygiene
  •  § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung LMHV

Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verhaltensweisen und Verfahren, die der Gesunderhaltung dienen mit dem Ziel, Infektionen zu vermeiden.